Reitbuch

Reitsportanlage Ekholter Au

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitsportanlage Ekholter Au

Der Reitsport ist ein sehr aufwendiger und kostspieliger Sport.

Damit die Pferde und Ponys, das Equipment sowie die gesamte Reitanlage einschließlich Weiden etc. auch in Zukunft in einem guten Zustand gehalten werden können, bitten wir Sie die nachfolgenden Richtlinien zu beachten.


1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Ponyclub Bevern / Vanessa Kock und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.


2.) Gegenstand der Vereinbarung

Der Reitunterricht kann im Rahmen eines Reitschulabos sowie individuell vereinbart werden.

Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Zuweisung eines Stammplatzes durch den Ponyclub Bevern / Vanessa Kock und läuft auf unbestimmte Zeit.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Reitschulbetrieb schriftlich mitzuteilen.

Das Reitschulabo ist von dem Reitschüler fortlaufend, jeweils bis zum 3. eines Monats, zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz).

Dies gilt durchgängig für das ganze Jahr.

Die Ponys & Pferde müssen auch während der Schließzeiten gefüttert, gepflegt und versorgt werden (Box und Paddock sauber halten, Raufutter, Kraftfutter, Hufschmied, Tierarzt, usw.) damit sie für euch nach den Ferien / der Feiertage wieder gesund und gut gelaunt bereit stehen können.

Dies und die Pflege + Instandhaltung der Reitanlage, um euch erstklassige und vor allem sichere Reitmöglichkeiten (unabhängig von der Wetterlage) zu schaffen, sind sehr große finanzielle Posten, die weiterhin beglichen werden müssen, um Ihnen und Ihren Kindern den „Ponytraum“ erfüllen zu können.

Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden.

Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.


Unsere aktuellen Schließzeiten finden Sie auf unserer Internetseite (https://www.rsa-ekholterau.de/reitschule/schlieszeiten/) oder vor Ort, an den Aushängen an unserem Whiteboard.



Durch unvorhersehbare und nicht von uns zu beeinflussende Ereignisse kann es sein, dass die Ferienschließzeiten an die Ereignisse angepasst werden müssen (z.B. COVID-19 Pandemie 2020).


An Sonn- und Feiertagen findet kein Reitunterricht statt.



3.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.



4.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden.

Das Reitabo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 3. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz).

Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden.

Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.

Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.



5.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Anmeldung zu individuellen Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch.


Im Reitschulabo können Reitstunden, die 24 Stunden vorher abgesagt werden, innerhalb von 2 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind.

Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so werden die Reitstunden dennoch voll berechnet.

Die Absage sollte möglichst frühzeitig im Reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist.

Bei kurzfristiger Absage oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet.

Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.

Reitstunden sind nicht auf andere Reitschüler übertagbar.



6.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos

Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Zuweisung eines Stammplatzes durch den Ponyclub Bevern / Vanessa Kock und läuft auf unbestimmte Zeit.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Reitschulbetrieb schriftlich mitzuteilen.

Bis zum Kündigungstag/Reitkartenende werden die Reitstunden durch den jeweiligen Kunden bezahlt, auch wenn der Reiter bis zu diesem Tag seinen Reitplatz nicht mehr in Anspruch nimmt. Diese Reitstunden werden nicht ausgezahlt.



7.) Anwesenheit

Die Reitschüler erscheinen bitte rechtzeitig zu ihrer Reitstunde im Stall. Das bedeutet, mindestens 10 Minuten vor Beginn der Reitstunde.

Damit die Pferde / Ponys von ihnen entsprechend gepflegt werden können und somit ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden gewährleistet wird.

Wir verlangen unseren Tieren sehr viel Geduld und Gelassenheit ab, damit Ihre Kinder und auch Sie als Erwachsene nahezu gefahrlos den Reitsport erlernen können.

Daher bitte ich Sie sehr, echtzeitig zu ihrer Reitstunde zu erscheinen, damit das Pony/Pferd ohne Eile gepflegt, gesattelt und getrenst werden kann. Nur ein ausgeglichenes Pony wird ihr Kind ruhig und geduldig durch die Reitstunde tragen.

Reitschüler die nach Beginn ihrer Reitstunde erscheinen, können nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Die Kosten hierfür trägt der Reitschüler..



8.) Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.

Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 100 Kg.



9.) Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen.

Reithelme können bei uns auch ausgeliehen werden



10.) Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhen und Reitweste wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

Ponykindergarten: Die Eltern / Begleitpersonen sind verpflichtet festes Schuhwerk zu tragen. Das führen der Ponys in offenen Schuhen erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.



11.) Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung

Die Teilnehme erfolgt auf eigene Gefahr.

Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung werden empfohlen.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter Ponyclub Bevern / Vanessa Kock, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Ponyclub Bevern / Vanessa Kock haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.


Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.



Nach der Reitstunde sollten alle Kinder, wenn die Ponys die Stallgasse verlassen haben, gemeinsam fegen und aufräumen.

Die Reitanlage wird von uns immer in einem gepflegten Zustand gehalten und so soll es auch weiterhin bleiben.



Stand 18.08.2023